INDIVIDUELLE GESUNDHEITS LEISTUNGEN
Liebe Patientin,
Ihre gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen einen weltweitvorbildlichen
Versicherungsschutz – aber nur das was medizinisch notwendig ist.
Zahlreiche medizinisch empfehlenswerte Leistungen, für die Nachfrage besteht, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten und dürfen von Ihrer Kasse nicht übernommen werden.
Ihr Arzt darf diese Leistungen daher nicht auf Chipkarte (= Ihrem elektronischen
Ausweis) erbringen.
Patienten, die solche Leistungen wünschen, will der Arzt sie aber nicht
vorenthalten.
Die Medizin kann manchmal mehr für Ihre Gesundheit tun, als die Kasse zahlt.